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Cross Border Lease, ein
Scheinriesenproblem?

Bei der Augsburger Puppenkiste ist Tur-Tur meine
Lieblingsfigur. Tur-Tur ist ein Scheinriese und
arbeitet als Leuchtturm. Er lebt auf der Insel
Lummerland, wo König Alfons der Viertel vor Zwölfte
Regent ist. Scheinriesen erscheinen aus der
Entfernung riesengroß. Kommt man ihnen aber näher,
so werden sie immer kleiner. Steht man ihnen
gegenüber, haben sie die Größe eines normalen
Menschen. Ähnlich ist es mit den Risiken aus Cross
Border Lease (CBL) Geschäften. Glaubt man den
Medien, drohen den Kommunen jetzt erhebliche
Schadensersatzansprüche. Medien neigen zurzeit gerne
dazu, die Offenbarungen des Johannes auf die moderne
Finanzwelt zu übertragen. In der Tat hat uns die
weltweite Finanzkrise auch mächtig erwischt. Der
amerikanische Hypothekenmarkt kollabierte, das
Investmentbanking ist zusammengebrochen und 22
namhafte Finanzinstitute in den USA sind insolvent.
Möglicherweise ist die Krise noch gar nicht auf
ihrem Höhepunkt angelangt, denn die amerikanischen
Kreditkarteninstitute verzeichnen Schulden der
US-Verbraucher in Höhe von einer Billion Dollar, die
als Kreditderivate weltweit verkauft wurden und
deren Bonität fraglich sein dürfte. Hochbezahlte
deutsche Banker wurden kräftig über den Tisch
gezogen und haben Lehrgeld gezahlt. Auch unsere hoch
gelobte LBBW hat kein Fettnäppchen der Finanzkrise
ausgelassen. Ihre Investitionen bei Lehmans in New
York sind nichts mehr wert und das Engagement in
Island muss abgeschrieben werden. Eine Milliarde
Euro treuhänderisch übergebenes Kapital wurden in
den Sand gesetzt. Die Anstrengungen der
Landespolitik, unsere LBBW zu retten, sind richtig.
Das Koordinatensystem muss neu justiert werden, soll
unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleiben.

Die Kernschmelze der Finanzkrise erfasst alle
Finanzierungen und macht auch von CBL nicht Halt.
Das Restmüllheizkraftwerk in Böblingen hat bereits
Federn lassen müssen. Die Gewinne durch CBL sind
durch erhöhte Aufwendungen abgeschmolzen. Werden bei
anderen Verträgen die Vorteile gänzlich aufgezehrt,
hat sich der ganze Aufwand nicht gelohnt. Noch ist
dieser Fall bei uns im Land nicht eingetreten.

Bei CBL wurden öffentliche Einrichtungen und
Infrastrukturanlagen in die USA für 99 Jahre
vermietet und gleichzeitig für 30 Jahre
zurückgemietet. Nach Beendigung des
Rückmietvertrages kann die Kommune durch Zahlung
einer Restsumme den Vertrag beenden. Geschieht dies
nicht, läuft der Vertrag als Dienstvertrag weiter.
Worin lagen die Vorteile dieser Konstruktion?
Aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen
Regelungen in den USA und in Deutschland kommt es
zur Fiktion zweier steuerlicher Eigentümer ein und
desselben Objektes, die beide – jeweils nach den
Gesetzen ihres Heimatlandes – steuerlich abschreiben
können.

Die amerikanische Seite, die als Investor bezeichnet
wird, obwohl sie gar nichts investiert, verbucht die
Abschreibungen ohne reale Anschaffungskosten. Neben
den Steuervorteilen verbesserten die US-Firmen ihre
Anlagewerte, verringerten ihre Finanzierungskosten
und erhöhten somit ihre Wettbewerbsfähigkeit. Den
Gesamtbetrag der Mietzinszahlungen für 99 Jahre
überwiesen die US-Investoren auf ein von den
deutschen Kommunen benanntes Treuhandkonto bei einer
Bank. Davon erhielten sie einen Barwert von 5% der
Gesamtsumme, die dem Haushalt gutgeschrieben wurde.
In Stuttgart konnte deswegen eine Rücklage in
zweistelliger Millionenhöhe gebildet und die
Abwassergebühren stabil gehalten werden. Der Bürger
hat davon profitiert. Der Rest der Mietzinszahlungen
verblieb bei den Banken, die als
Schuldbeitrittsbanken aus dieser Summe die
Zahlungsabwicklungen des Rückmietvertrages
begleichen.

Die Mietzahlungen des US-Investors legt die Bank
nach den Vorgaben der Kommunen in Fonds an.
Konservative Staatsanleihen bringen zwar wenig
Rendite, verbürgen aber eine hohe Sicherheit. Bei
riskanten Fonds kann zwar der Kapitalertrag größer
sein, aber auch das Risiko steigt. Die Bodensee- und
Landeswasserversorgung haben die Erfahrung gemacht,
dass im Zuge der Finanzkrise ihre Fonds an Wert
verloren haben und jetzt Zukäufe gemacht werden
müssen, damit die Zahlungen des Rückmietvertrages
gewährleistet sind. Diese falsche Anlagenstrategie
hat den Barwertvorteil gemindert. Das ist aber kein
Problem von CBL.

CBL war aus
amerikanischer Sicht ein Steuerspar- und
Konjunkturförderungsmodell. Die Rechnung ging aber
für die USA nicht auf. Im März 2004 verbot der
US-Senat weitere CBL-Verträge. Im Jahr darauf legte
die amerikanische Steuerbehörde (IRS) nach. Sie
stufte alle CBL-Verträge als missbräuchliche
Steuerumgehung ein und versagte ihnen somit den
Steuervorteil. Diese Entscheidung bezog sich auch
auf Altverträge. Davon betroffen waren in
Deutschland 180 Verträge, zwei davon mit der
Landeshauptstadt Stuttgart.

Für die US-Firmen sind die Verträge damit
wirtschaftlich wertlos geworden. Das ist aber weder
ein Kündigungs- noch ein Auflösungsgrund, denn
dieses Risiko hat der US-Investor zu tragen.
Deutsche Kommunen tragen nur das Quellensteuer- und
Währungsrisiko aus diesen Verträgen. Zumindest gegen
das Währungsrisiko lassen sich Vorkehrungen treffen.
Quellensteuer wird in den USA nicht erhoben.

Die Medien spekulieren, dass die amerikanische Seite
wegen Vertragsverstößen seitens deutscher Kommunen
eine Auflösung der CBL-Verträge erzwingen wird.
Bekannt sind solche Aktivitäten aber nicht. Der
Pferdefuß von CBL liegt weniger bei der Hauptpflicht
des Vertrages, die Infrastrukturanlage über die
Laufzeit des Vertrages ordnungsgemäß zu unterhalten,
sondern bei den Schuldbeitrittsbanken. Da die
US-Investoren ihrerseits für die Zahlung der
Gesamtmietsumme das Geld geliehen hatten, regeln die
Verträge, dass nur Banken mit hoher Bonität und
einem hohen Rating qualifiziert sind, die
Rückmietzahlungen zu erbringen. Verändert sich das
Rating negativ, muss die Kommune die Bank
auswechseln. Ein Wechsel der Bank ist mit Kosten
verbunden. Da zwischen Bank und Kommune ein
Geschäftsbesorgungsvertrag besteht, haftet die Bank
dafür, wenn sie herabgestuft und ausgewechselt wird.
In der Regel ist das Ausfallrisiko der Bank
versichert, so dass dieses Risiko für die Kommunen
beherrschbar ist. Kritisch wird es nur dann, wenn
die Bank insolvent wird und die Versicherung auch.
So ein Fall ist bislang in Deutschland nicht
bekannt.

Teuer kann es auch werden, wenn nachversichert
werden muss. Schwer abschätzbar ist die Situation
bei AIG, der größten amerikanischen Versicherung,
die weltweit die meisten CBL-Verträge versicherte.
Zwar hat die US-Notenbank die strauchelnde AIG mit
einem Milliardenkredit gerade noch einmal gerettet.
Unklar ist aber was dies für die Verträge bedeutet
und ob sie zu den gleichen Bedingungen weitergeführt
werden können. Ist dies nicht der Fall, sind
Mehrkosten zwangsläufig.

Europäische Schuldbeitrittsbanken wurden vom
Konkursgespenst bislang nicht heimgesucht, dennoch
ist das Rating der meisten Banken nach unten
gegangen. Die Landesbanken, allen voran die Sachsen
LB und die Bayern LB haben es besonders getroffen.
Auch die LBBW hat es jetzt erwischt. Alle haben an
CBL gut verdient. Müssen sie jetzt ausgewechselt
werden, haben sie sich gegebenenfalls mit
Schadensersatzforderungen seitens der Kommunen
auseinander zu setzen. Das ist für die Landesbanken
noch eine offene Baustelle.

Die Kommunen haben noch einen Rettungsanker. Alle
Kreditgeschäfte werden von der
Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und überwacht.
Haben Regierungspräsidium oder Innenministerium in
vorwerfbarer Weise nicht rechtzeitig auf die
Kreditverschlechterung reagiert und ist bei den
Banken nichts zu holen, könnten sie für den Schaden
verantwortlich gemacht werden.

Aufstieg und Fall von CBL vollzog sich innerhalb
weniger Jahre. Diese Verträge sind heute nicht mehr
möglich. Ihre Risiken leben weiter und haben sich
zum Teil realisiert. Auch wenn wir ein sorgfältiges
Risikomanagement betreiben ist kein Vertrag ist ohne
Risiko. Die Risiken aus CBL sind keine Scheinriesen
aber auch keine Scheinzwerge.

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