Home  |  Kontakt  |  Impressum

 
 

Aktuelles

Politik

Wahlkreis

Persönlich

Service

Aufsätze

 

Cross Border Lease, ein Scheinriesenproblem?

Bei der Augsburger Puppenkiste ist Tur-Tur meine Lieblingsfigur. Tur-Tur ist ein Scheinriese und arbeitet als Leuchtturm. Er lebt auf der Insel Lummerland, wo König Alfons der Viertel vor Zwölfte Regent ist. Scheinriesen erscheinen aus der Entfernung riesengroß. Kommt man ihnen aber näher, so werden sie immer kleiner. Steht man ihnen gegenüber, haben sie die Größe eines normalen Menschen. Ähnlich ist es mit den Risiken aus Cross Border Lease (CBL) Geschäften. Glaubt man den Medien, drohen den Kommunen jetzt erhebliche Schadensersatzansprüche. Medien neigen zurzeit gerne dazu, die Offenbarungen des Johannes auf die moderne Finanzwelt zu übertragen. In der Tat hat uns die weltweite Finanzkrise auch mächtig erwischt. Der amerikanische Hypothekenmarkt kollabierte, das Investmentbanking ist zusammengebrochen und 22 namhafte Finanzinstitute in den USA sind insolvent. Möglicherweise ist die Krise noch gar nicht auf ihrem Höhepunkt angelangt, denn die amerikanischen Kreditkarteninstitute verzeichnen Schulden der US-Verbraucher in Höhe von einer Billion Dollar, die als Kreditderivate weltweit verkauft wurden und deren Bonität fraglich sein dürfte. Hochbezahlte deutsche Banker wurden kräftig über den Tisch gezogen und haben Lehrgeld gezahlt. Auch unsere hoch gelobte LBBW hat kein Fettnäppchen der Finanzkrise ausgelassen. Ihre Investitionen bei Lehmans in New York sind nichts mehr wert und das Engagement in Island muss abgeschrieben werden. Eine Milliarde Euro treuhänderisch übergebenes Kapital wurden in den Sand gesetzt. Die Anstrengungen der Landespolitik, unsere LBBW zu retten, sind richtig. Das Koordinatensystem muss neu justiert werden, soll unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleiben.

Die Kernschmelze der Finanzkrise erfasst alle Finanzierungen und macht auch von CBL nicht Halt. Das Restmüllheizkraftwerk in Böblingen hat bereits Federn lassen müssen. Die Gewinne durch CBL sind durch erhöhte Aufwendungen abgeschmolzen. Werden bei anderen Verträgen die Vorteile gänzlich aufgezehrt, hat sich der ganze Aufwand nicht gelohnt. Noch ist dieser Fall bei uns im Land nicht eingetreten.

Bei CBL wurden öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturanlagen in die USA für 99 Jahre vermietet und gleichzeitig für 30 Jahre zurückgemietet. Nach Beendigung des Rückmietvertrages kann die Kommune durch Zahlung einer Restsumme den Vertrag beenden. Geschieht dies nicht, läuft der Vertrag als Dienstvertrag weiter. Worin lagen die Vorteile dieser Konstruktion? Aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Regelungen in den USA und in Deutschland kommt es zur Fiktion zweier steuerlicher Eigentümer ein und desselben Objektes, die beide – jeweils nach den Gesetzen ihres Heimatlandes – steuerlich abschreiben können.

Die amerikanische Seite, die als Investor bezeichnet wird, obwohl sie gar nichts investiert, verbucht die Abschreibungen ohne reale Anschaffungskosten. Neben den Steuervorteilen verbesserten die US-Firmen ihre Anlagewerte, verringerten ihre Finanzierungskosten und erhöhten somit ihre Wettbewerbsfähigkeit. Den Gesamtbetrag der Mietzinszahlungen für 99 Jahre überwiesen die US-Investoren auf ein von den deutschen Kommunen benanntes Treuhandkonto bei einer Bank. Davon erhielten sie einen Barwert von 5% der Gesamtsumme, die dem Haushalt gutgeschrieben wurde. In Stuttgart konnte deswegen eine Rücklage in zweistelliger Millionenhöhe gebildet und die Abwassergebühren stabil gehalten werden. Der Bürger hat davon profitiert. Der Rest der Mietzinszahlungen verblieb bei den Banken, die als Schuldbeitrittsbanken aus dieser Summe die Zahlungsabwicklungen des Rückmietvertrages begleichen.

Die Mietzahlungen des US-Investors legt die Bank nach den Vorgaben der Kommunen in Fonds an. Konservative Staatsanleihen bringen zwar wenig Rendite, verbürgen aber eine hohe Sicherheit. Bei riskanten Fonds kann zwar der Kapitalertrag größer sein, aber auch das Risiko steigt. Die Bodensee- und Landeswasserversorgung haben die Erfahrung gemacht, dass im Zuge der Finanzkrise ihre Fonds an Wert verloren haben und jetzt Zukäufe gemacht werden müssen, damit die Zahlungen des Rückmietvertrages gewährleistet sind. Diese falsche Anlagenstrategie hat den Barwertvorteil gemindert. Das ist aber kein Problem von CBL.

CBL war aus amerikanischer Sicht ein Steuerspar- und Konjunkturförderungsmodell. Die Rechnung ging aber für die USA nicht auf. Im März 2004 verbot der US-Senat weitere CBL-Verträge. Im Jahr darauf legte die amerikanische Steuerbehörde (IRS) nach. Sie stufte alle CBL-Verträge als missbräuchliche Steuerumgehung ein und versagte ihnen somit den Steuervorteil. Diese Entscheidung bezog sich auch auf Altverträge. Davon betroffen waren in Deutschland 180 Verträge, zwei davon mit der Landeshauptstadt Stuttgart.

Für die US-Firmen sind die Verträge damit wirtschaftlich wertlos geworden. Das ist aber weder ein Kündigungs- noch ein Auflösungsgrund, denn dieses Risiko hat der US-Investor zu tragen. Deutsche Kommunen tragen nur das Quellensteuer- und Währungsrisiko aus diesen Verträgen. Zumindest gegen das Währungsrisiko lassen sich Vorkehrungen treffen. Quellensteuer wird in den USA nicht erhoben.

Die Medien spekulieren, dass die amerikanische Seite wegen Vertragsverstößen seitens deutscher Kommunen eine Auflösung der CBL-Verträge erzwingen wird. Bekannt sind solche Aktivitäten aber nicht. Der Pferdefuß von CBL liegt weniger bei der Hauptpflicht des Vertrages, die Infrastrukturanlage über die Laufzeit des Vertrages ordnungsgemäß zu unterhalten, sondern bei den Schuldbeitrittsbanken. Da die US-Investoren ihrerseits für die Zahlung der Gesamtmietsumme das Geld geliehen hatten, regeln die Verträge, dass nur Banken mit hoher Bonität und einem hohen Rating qualifiziert sind, die Rückmietzahlungen zu erbringen. Verändert sich das Rating negativ, muss die Kommune die Bank auswechseln. Ein Wechsel der Bank ist mit Kosten verbunden. Da zwischen Bank und Kommune ein Geschäftsbesorgungsvertrag besteht, haftet die Bank dafür, wenn sie herabgestuft und ausgewechselt wird. In der Regel ist das Ausfallrisiko der Bank versichert, so dass dieses Risiko für die Kommunen beherrschbar ist. Kritisch wird es nur dann, wenn die Bank insolvent wird und die Versicherung auch. So ein Fall ist bislang in Deutschland nicht bekannt.

Teuer kann es auch werden, wenn nachversichert werden muss. Schwer abschätzbar ist die Situation bei AIG, der größten amerikanischen Versicherung, die weltweit die meisten CBL-Verträge versicherte. Zwar hat die US-Notenbank die strauchelnde AIG mit einem Milliardenkredit gerade noch einmal gerettet. Unklar ist aber was dies für die Verträge bedeutet und ob sie zu den gleichen Bedingungen weitergeführt werden können. Ist dies nicht der Fall, sind Mehrkosten zwangsläufig.

Europäische Schuldbeitrittsbanken wurden vom Konkursgespenst bislang nicht heimgesucht, dennoch ist das Rating der meisten Banken nach unten gegangen. Die Landesbanken, allen voran die Sachsen LB und die Bayern LB haben es besonders getroffen. Auch die LBBW hat es jetzt erwischt. Alle haben an CBL gut verdient. Müssen sie jetzt ausgewechselt werden, haben sie sich gegebenenfalls mit Schadensersatzforderungen seitens der Kommunen auseinander zu setzen. Das ist für die Landesbanken noch eine offene Baustelle.

Die Kommunen haben noch einen Rettungsanker. Alle Kreditgeschäfte werden von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und überwacht. Haben Regierungspräsidium oder Innenministerium in vorwerfbarer Weise nicht rechtzeitig auf die Kreditverschlechterung reagiert und ist bei den Banken nichts zu holen, könnten sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden.

Aufstieg und Fall von CBL vollzog sich innerhalb weniger Jahre. Diese Verträge sind heute nicht mehr möglich. Ihre Risiken leben weiter und haben sich zum Teil realisiert. Auch wenn wir ein sorgfältiges Risikomanagement betreiben ist kein Vertrag ist ohne Risiko. Die Risiken aus CBL sind keine Scheinriesen aber auch keine Scheinzwerge.

zurück

 

Überzeugungen

Anträge & Anfragen

Reden im Landtag

Aufsätze

 

 
 

 

© Dr. Reinhard Löffler MdL

Haus der Abgeordneten  |  Konrad-Adenauer-Str. 12  |  70173 Stuttgart