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(Jeru)Salem und die Badischen Kunstschätze

 

Als Stuttgarter Abgeordneter lebe ich seit über 25 Jahren in Stuttgart und habe alle schwäbischen Tugenden übernommen. Meine badischen Wurzeln sind aber nicht verloren gegangen. Im sachlichen und pietätischen Württemberg wird die emotionale Aufwallung der Badener in der Frage des Verkaufs der mittelalterlichen Kunstschätze aus Beständen der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe nur mit einem Achselzucken zur Kenntnis genommen. Und dennoch, es ist unser gemeinsames historisches Erbe. Grund genug für mich als Neuschwabe und Altbadener, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Auf Einladung des Hauses Baden besuchte eine Landesdelegation Schloss Salem, um mit Prinz Bernhard von Baden über die Zukunft von Salem und über die die Kunstgüter des Hauses Baden zu sprechen. Prinz Bernhard führte die Gruppe durch die weitläufige ehemalige Klosteranlage der Salemer Zisterzienser, die sich seit 1802 im Besitz des markgräflichen Hauses befindet. Das Kloster in Salemannswilare erhielt den geistlichen Namen „Salem“ nach dem biblischen „Ort des Friedens“, der im Alten Testament als Sitz des Königs Melchisedech genannt wird (1. Mose 14, 18; Ps. 76,2). Im Mittelalter wurde das biblische Salem als älterer Name von Jerusalem gedeutet. In künstlerischen Allegorien wurde daher das Kloster Salem immer mit dem Himmlischen Jerusalem in Verbindung gebracht. Jerusalem war nie frei von Konflikten und etwas davon strahlt nun auch auf Salem aus.

Unterhaltung und Restaurierung hätten, so Prinz Bernhard, in den letzten Jahren Mittel von ca. 30 Millionen Euro erfordert, die überwiegend fremdfinanziert aufgebracht werden mussten. Dem seien öffentliche Mittel von nur ca. 3 Millionen Euro gegenüber gestanden. "Das kann das Haus Baden in Zukunft nicht mehr alleine schultern", so Prinz Bernhard. Das Haus Baden sei als mittelständisches Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Land- und Forstwirtschaft nicht mehr in der Lage, diese Aufwendungen allein zu tragen. bei allen positiven Zukunftsperspektiven, die Salem nach erfolgreiche Sanierung habe. Der Wunsch, sich zugunsten des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger von Kunstschätzen zu trennen, habe das Ziel gehabt, eine gemeinnützige Stiftung zu errichten, die die nötigen Mittel für den künftigen Unterhalt der Gesamtanlage aufbringen kann.

Im September letzten Jahres entschied die CDU-Fraktion auf einer Klausurtagung in Brüssel, mittelalterliche Handschriften und Inkunabeln der Badischen Landesbibliothek mit einem geschätzten Wert von 70 Millionen Euro zu verkaufen. Hintergrund war ein Vergleich zwischen dem Land und dem Haus Baden, das Eigentumsansprüche auf diese Kunstschätze erhebt. 40 Millionen Euro des Erlöses sollten zur Gründung einer „Stiftung Schloss Salem“ verwendet werden, in die auch das Schloss selbst eingebracht werden sollte, um dessen Erhalt sicherzustellen. Mit dem Rest des Erlöses sollte das Haus Baden für Investitionen in das Schloss entschädigt werden. Dafür bot das Haus Baden an, auf alle Eigentumsansprüche an den Kunstschätzen zu verzichten. Unser Kreisvorsitzende und mein Kollege Christoph Palmer warnte vor einem Verkauf und er sollte Recht behalten. Der Sturm der Entrüstung beschäftigte das Parlament in mehreren Sitzungen. Ministerpräsident Günther Öttinger entschied, an dem geplanten Vergleich festzuhalten und das Geld dafür durch ein Drei-Säulen-Modell aufzubringen. Neben der Landesstiftung sind private Mäzene und Kunst- und Kultureinrichtungen die Träger dieser Finanzierung. Die Kulturgüter sollen im Land bleiben. Haushaltsmittel stehen dafür jedoch nicht zur Verfügung.

Der parlamentarische Streit entzündete sich an der Frage, ob das Eigentumsrecht an den Kunstgütern den Erben der Großherzöge von Baden oder dem Staat – und damit den Bürgen - als Erben des Großherzogtums zusteht. Beide Positionen werden von Rechtsgutachtern gestützt. Überraschungen blieben nicht aus. Das Land vertrat die Ansicht, dass die Markgrafentafel von Hans Baldung Grien dem Hause Baden gehört. Nachdem der Historiker Dieter Mertens in der FAZ nachweisen konnte, dass dieses Gemälde bereits 1930 in das Eigentum des Landes übergangen war, wurde eine Expertenkommission eingesetzt, das Eigentum jedes einzelne Kunstwerks zu prüfen. Das Ergebnis steht noch aus. Die Vergleichsgespräche sind vorläufig ausgesetzt.

Klar, dass die Opposition aus diesem Sachverhalt Kapital schlagen musste. Sie forderte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Ziel, das Handeln der Landesregierung in drei Komplexen zu untersuchen: erstens bei der Übereinkunft mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunstgütern, zweitens bei der Frage, ob und wie versucht wurde, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu erhalten und drittens bei der Umsetzung einer Vereinbarung mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunstgütern. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil die Landesverfassung nur die Überprüfung abgeschlossener Sachverhalte erlaubt. Ein Untersuchungsausschuss soll nicht mit einem Ausforschungsantrag die Funktionsfähigkeit der Regierung hinterfragen. Eine spannende Rechtsfrage, die dem Staatsgerichtshof zur Entscheidung vorliegt.

Der Opposition liegt an der Zukunft der Badischen Kulturgüter wenig. Es ist ein großer Verdienst unseres Ministerpräsidenten, dass er konkrete Vorschläge für eine Finanzierung der Kulturgüter und des Schlosses Salem unterbreitet hat. Dies ist der richtige Weg, den ich nachhaltig unterstütze. Unsere historischen Kulturgüter sind Teil unseres Selbstverständnisses und haben auf dem Kunstmarkt nichts verloren.

 

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© Dr. Reinhard Löffler MdL

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