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Huhn mit Gipsbein

 

Einen Sonnenbohrer und Nebeltrenner aus dem Keller holen, schwarze Kreide besorgen, Stecknadelsamen beim Krämer kaufen oder vielleicht gar ein Kilo Ibidumm und eine Packung Haumiblau: seien wir ehrlich, wer von uns hat als Kind nicht schon leichtgläubig solche Aufgaben entgegengenommen? Das ist zwar albern, aber der Ärger über das höhnische „April-April“ und das schadenfrohe Lachen von Freuden, Geschwistern oder Eltern waren dann doch da. Weil viele von uns schon „in den April“ geschickt wurden, lehnen wir solche Scherze eher ab, weil sie unsere Leichtgläubigkeit bloßstellen.  

Der Brauch, seine Mitmenschen am 1. April „aufs Glatteis zu führen“, gibt es in ganz Europa. Bei uns hat er sich Anfang des 16. Jahrhunderts in Bayern verbreitet. Indien,  Nordamerika, und Übersee kennen den 1. April als  „Narrentag“. Über die Ursprünge des Aprilscherzes lässt sich nur spekulieren. Angeblich seien im alten Rom Streiche am 1. April zum Narrenfest zu Ehren der Göttin Venus üblich gewesen. Andere führen den Brauch auf die Reform des Gregorianischen Kalenders zurück. Im Zuge der Reform wurde das Neujahrsfest vom 1. April auf den 1. Januar verschoben und wer es nicht glauben wollte oder nicht mitmachte galt als Aprilnarr.

Aprilscherze haben die Jahrhunderte überdauert. In einer Mozartoper hören wir: „Glaubt nicht an die Lügen des losen Mädchens, sie will euch schicken in den April“ und Goethe schreibt: „Willst du den März nicht ganz verlieren, so laß nicht in den April dich führen. Den ersten April sollst du mit viel Lachen überstehen, dann kann dir manches Gute nur geschehen.“ Es gibt gut erfundene und glaubhaft klingende Geschichten über die Einführung des Linksverkehrs, über die Spaghetti-Ernte in der Schweiz, die Einführung des Instant-Weins oder die Landung von Marsianer in Texas. Sie haben etwas Verführerisches.

Politik ist Teil unsers gesellschaftlichen Lebens und kein „narrenfreier“ Bereich. Aprilscherze haben auch in der Politik ihren Platz. Mit Anträgen auf Auswilderung des Wolfes in den Stuttgarter Stadtwäldern, mit der Erhebung der schwäbischen Kehrwoche zum Weltkulturerbe, mit der Errichtung eines Offshore-Windparks auf dem Bodensee habe ich mir in den letzten Jahren manchen derben Scherz mit den Medien und der Verwaltung erlaubt. Steilvorlagen zu solchen Geschichten kommen ungewollt von den Kollegen. So auch dieses Jahr.

Die FDP will den Stuttgarter Flughafen in „Theodor Heuss“-Flughafen umbenennen. Die CDU favorisiert Kurt-Georg Kiesinger und die Grünen könnten Rezzo Schlauch benennen. Flugpioniere sind sie alle nicht, aber Rezzo Schlauch hat mit seiner Meilenkonto-Affäre seine Affinität zum Fliegen unter Beweis gestellt. Warum nicht einen schwäbischen Flugpionier würdigen, der vor fast 200 Jahren einen Flugapparat konstruierte, um mit ihm über die Donau zu fliegen? Sein Name ist Albrecht Ludwig Berblinger, besser bekannt als der „Schneider von Ulm“. Sein Flugapparat war eine bahnbrechende Ingenieurleistung. Er war ein Visionär als es noch nicht einmal die Eisenbahn bei uns gab. Leider stürzte er mit seinem Fluggerät von der Adlerbastei in die Donau, weil es an Thermik fehlte. Dennoch war Berblingers Fluggerät flugtauglich, wie durch einen Nachbau bewiesen wurde. Mit dem an Berghängen herrschenden Auftrieb wäre der Schneider von Ulm geflogen. Berblinger wusste nicht, dass die an Flüssen auftretenden Fallwinde für das Gleitfliegen ungeeignet sind.

Bevor wir einen Politikernamen wählen, sollte Stuttgarts Flughafen den Namen von Albrecht Ludwig Berblinger tragen, ein schwäbischer Ikarus. Wir dürfen uns nicht dadurch beirren lassen, dass der erste Flugversuch nicht erfolgreich war. Bekanntlich hat sich auch der Flugapparat von Leonardo da Vinci nie in die Lüfte erhoben und dennoch trägt ein römischer Flughafen heute seinen Namen. Es gibt keinen Grund, sich des Schneiders von Ulm zu schämen oder ihn nur wegen seines Scheiterns totzuschweigen. Berblinger hat alle positiven Eigenschaften eines Schwaben gezeigt: Zielstrebigkeit, Ehrgeiz, Erfindungsreichtum. Wenn wir heute fast 200 Jahre nach dem ersten Flugversuch den Stuttgarter Flughafen nach ihm benennen, ist das nicht nur die Anerkennung für seine Ingenieurleistung, sondern auch Wiedergutmachung für obrigkeitsstaatliches Unrecht. In den Chroniken wird nämlich berichtet, dass Berblinger wegen ungünstigem Wind nicht fliegen wollte, aber ein Gendarm ihm Fußtritt versetzte, so dass er in die Tiefe stürzte. Ohne diesen amtlichen Übereifer hätte die technische Entwicklung einen völlig anderen Weg einschlagen können. Albrecht-Ludwig-Berblinger-Flughafen hat doch was, meinen Sie nicht auch?

 

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© Dr. Reinhard Löffler MdL

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