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Französische Verteidigung
Im Schach ist die Französische Verteidigung für den
Spieler mit den schwarzen Figuren eine scharfe
Waffe. Aktives Flügelspiel auf dem Damenflügel
unterstützt den Angriff auf das weiße Zentrum und
blockiert die gegnerischen Bauern. Mit Blockaden
scheint man sich in Frankreich nicht nur im Schach
auszukennen. Will ein deutscher Bauunternehmer in
Frankreich einen Werkvertrag abschließen, muss er
eine Décennale Haftpflichtversicherung von
einem französischen Versicherer vorweisen. Deutschen
Unternehmer wird diese Versicherung regelmäßig
verweigert, beklagen unsere Handwerker und die IHK.
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist
erforderlich, weil in Art. 1792 des Code Civil
dem Hersteller eines Bauwerks eine sehr
weitreichende Haftung bei anfallenden Mängeln
auferlegt wird. Diese Haftung dauert 10 Jahre und
ist mit der Gefährdungshaftung des deutschen Rechts
vergleichbar, die bei uns kein Verschulden
voraussetzt. Alle natürlichen und juristischen
Personen, die nach Art. 1792 Code Civil
haftbar gemacht werden können, unterliegen nach Art.
L 241 Code de Assurances der Décennale-Pflichtversicherung.
Das sind nach französischem Recht die Konstrukteure
(Architekten) und Verkäufer eines Bauwerks sowie die
Hersteller und Lieferanten von Baumaterialien. Bei
Nichtbeachtung der Versicherungspflicht droht eine
Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten oder eine
Geldbuße bis zu 75.000,- Euro.

Das mag im Interesse des Verbrauchers eine
vernünftige Regelung sein, da das Insolvenzrisiko
von der Versicherung getragen wird. Der Haken ist
nur, deutsche Unternehmer werden, wenn überhaupt,
von der Caisse d’ Assurance Mutuelle du Batiment
et des Travaux Public nur in Einzelfällen
versichert. Eine Einzelfallversicherung ist ebenso
teuer wie zeitaufwendig und macht das Angebot in der
Regel unattraktiv. Eine Jahresversicherung, wie sie
französische Betriebe erhalten, wird deutschen
Betrieben versagt, wenn sie kein Tochterunternehmen
oder eine Zweigniederlassung in Frankreich gründen.
Der AK-Wirtschaft der CDU-Landtagsfraktion sieht
darin die Grundregeln des europäischen Primärrechts,
das von freiem Wettbewerb und freiem Dienst- und
Warenverkehr innerhalb der EU ausgeht, verletzt. Die
Praxis der französischen Versicherer baut
Marktzutrittshürden auf, die in einer europäischen
Freihandelszone keinen Platz mehr haben dürfen. Der
verweigerte Zugang zu den französischen Décennale-Versicherungen
schließen bei gleichzeitigem Kontrahierungszwang
deutsche Unternehmen vom französischen Markt
faktisch aus.

Es erwies sich als schwierig, das französische
Bollwerk zu knacken. Sowohl in der
Expertenkommission „Wettbewerbshemmnisse“ der
Oberrheinkonferenz als auch in zwei Sitzungen des
Europäischen Parlaments am 19. Juni 2008, war
Frankreich nicht bereit, seine sehr weit reichenden
und nahezu verschuldensunabhängigen
Gewährleistungsansprüche und der hieraus
abgeleiteten Versicherungspflicht zu ändern.
Frankreich argumentierte, dass die
Versicherungspflicht auf eine
Verbraucherschutzregelung (sog. Spinetta-Gesetz aus
dem Jahr 1978) zurückgeht und kein
Wettbewerbshemmnis bezweckt. Dennoch blieb
Frankreich die Antwort schuldig, warum deutschen
Unternehmern keine Jahresversicherung angeboten
werden. Die Lösung kann daher nur sein, dass
deutsche Versicherungen eine dem französischen Recht
entsprechende Baugewährleistungsversicherung für
Frankreich anbieten, die aber Frankreich auch
anerkennen muss. Für deutsche
Versicherungsgesellschaften könnte sich hier ein
Markt eröffnen.

Das Wirtschaftsministerium hat erste Gespräche mit
der VHV geführt. Das Finanzministerium steht mit
CDU-Staatssekretär Fleischer, der auch Mitglied des
Oberrheinrats ist, in Verhandlungen mit der Allianz.
Die Allianz betreibt in Frankreich mit der AGF eine
hundertprozentige Tochter, die deutsche Unternehmer
versichern könnte. Auch Gespräche der
Handwerkskammern mit den französischen
Versicherungen waren erfolgreich. Die
Handwerkskammer Freiburg berichtet, dass die
Caisse d’ Assurance Mutuelle du Batiment et des
Travaux Public bereit sei, deutschen Unternehmen
Jahresverträge anzubieten. Die Mindestjahresprämien
der Décennale-Versicherungen liegen zwischen
1.500,- und 2.500,- Euro. Was wie ein Erfolg klingt,
hat aber einen Pferdefuß. Eine Reihe von Arbeiten
werden für deutsche Anbieter nicht versichert.
Darunter sind solche, die besonders attraktiv sind
und stark nachgefragt werden, wie etwa
Holz-Fertighäuser und Arbeiten im Bereich
erneuerbarer Energien. Da die Pünktlichkeit und
Verlässlichkeit deutscher Handwerker in Frankreich
geschätzt wird, ist dies so nicht hinnehmbar.

Die Landespolitik macht sich für die Interessen
mittelständischer Unternehmer stark, die auch im
grenznahen Ausland ihre Dienste anbieten. Der erste
Schritt dafür ist getan. Protektionistische
Hemmnisse darf es in Europa nicht geben. Führen die
Verhandlungen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis
und sorgt Frankreich nicht dafür, dass unsere
Unternehmen sich wie ihre französische Konkurrenten
versichern können, muss auch der Weg zum
Europäischen Gerichtshof beschritten werden. Im
umgekehrten Fall stünden wir als Land längst am
Pranger. Im Schach lässt sich auch gegen die
Französische Verteidigung erfolgreich spielen. Grund
genug, dem auch im Wirtschaftsleben nachzueifern.
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