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Französische Verteidigung

 

Im Schach ist die Französische Verteidigung für den Spieler mit den schwarzen Figuren eine scharfe Waffe. Aktives Flügelspiel auf dem Damenflügel unterstützt den Angriff auf das weiße Zentrum und blockiert die gegnerischen Bauern. Mit Blockaden scheint man sich in Frankreich nicht nur im Schach auszukennen. Will ein deutscher Bauunternehmer in Frankreich einen Werkvertrag abschließen, muss er eine Décennale Haftpflichtversicherung von einem französischen Versicherer vorweisen. Deutschen Unternehmer wird diese Versicherung regelmäßig verweigert, beklagen unsere Handwerker und die IHK. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist erforderlich, weil in Art. 1792 des Code Civil dem Hersteller eines Bauwerks eine sehr weitreichende Haftung bei anfallenden Mängeln auferlegt wird. Diese Haftung dauert 10 Jahre und ist mit der Gefährdungshaftung des deutschen Rechts vergleichbar, die bei uns kein Verschulden voraussetzt. Alle natürlichen und juristischen Personen, die nach Art. 1792 Code Civil haftbar gemacht werden können, unterliegen nach Art. L 241 Code de Assurances der Décennale-Pflichtversicherung. Das sind nach französischem Recht die Konstrukteure (Architekten) und Verkäufer eines Bauwerks sowie die Hersteller und Lieferanten von Baumaterialien. Bei Nichtbeachtung der Versicherungspflicht droht eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldbuße bis zu 75.000,- Euro.

Das mag im Interesse des Verbrauchers eine vernünftige Regelung sein, da das Insolvenzrisiko von der Versicherung getragen wird. Der Haken ist nur, deutsche Unternehmer werden, wenn überhaupt, von der Caisse d’ Assurance Mutuelle du Batiment et des Travaux Public nur in Einzelfällen versichert. Eine Einzelfallversicherung ist ebenso teuer wie zeitaufwendig und macht das Angebot in der Regel unattraktiv. Eine Jahresversicherung, wie sie französische Betriebe erhalten, wird deutschen Betrieben versagt, wenn sie kein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in Frankreich gründen. Der AK-Wirtschaft der CDU-Landtagsfraktion sieht darin die Grundregeln des europäischen Primärrechts, das von freiem Wettbewerb und freiem Dienst- und Warenverkehr innerhalb der EU ausgeht, verletzt. Die Praxis der französischen Versicherer baut Marktzutrittshürden auf, die in einer europäischen Freihandelszone keinen Platz mehr haben dürfen. Der verweigerte Zugang zu den französischen Décennale-Versicherungen schließen bei gleichzeitigem Kontrahierungszwang deutsche Unternehmen vom französischen Markt faktisch aus.

Es erwies sich als schwierig, das französische Bollwerk zu knacken. Sowohl in der Expertenkommission „Wettbewerbshemmnisse“ der Oberrheinkonferenz als auch in zwei Sitzungen des Europäischen Parlaments am 19. Juni 2008, war Frankreich nicht bereit, seine sehr weit reichenden und nahezu verschuldensunabhängigen Gewährleistungsansprüche und der hieraus abgeleiteten Versicherungspflicht zu ändern. Frankreich argumentierte, dass die Versicherungspflicht auf eine Verbraucherschutzregelung (sog. Spinetta-Gesetz aus dem Jahr 1978) zurückgeht und kein Wettbewerbshemmnis bezweckt. Dennoch blieb Frankreich die Antwort schuldig, warum deutschen Unternehmern keine Jahresversicherung angeboten werden. Die Lösung kann daher nur sein, dass deutsche Versicherungen eine dem französischen Recht entsprechende Baugewährleistungsversicherung für Frankreich anbieten, die aber Frankreich auch anerkennen muss. Für deutsche Versicherungsgesellschaften könnte sich hier ein Markt eröffnen.

Das Wirtschaftsministerium hat erste Gespräche mit der VHV geführt. Das Finanzministerium steht mit CDU-Staatssekretär Fleischer, der auch Mitglied des Oberrheinrats ist, in Verhandlungen mit der Allianz. Die Allianz betreibt in Frankreich mit der AGF eine hundertprozentige Tochter, die deutsche Unternehmer versichern könnte. Auch Gespräche der Handwerkskammern mit den französischen Versicherungen waren erfolgreich. Die Handwerkskammer Freiburg berichtet, dass die Caisse d’ Assurance Mutuelle du Batiment et des Travaux Public bereit sei, deutschen Unternehmen Jahresverträge anzubieten. Die Mindestjahresprämien der Décennale-Versicherungen liegen zwischen 1.500,- und 2.500,- Euro. Was wie ein Erfolg klingt, hat aber einen Pferdefuß. Eine Reihe von Arbeiten werden für deutsche Anbieter nicht versichert. Darunter sind solche, die besonders attraktiv sind und stark nachgefragt werden, wie etwa Holz-Fertighäuser und Arbeiten im Bereich erneuerbarer Energien. Da die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit deutscher Handwerker in Frankreich geschätzt wird, ist dies so nicht hinnehmbar.

Die Landespolitik macht sich für die Interessen mittelständischer Unternehmer stark, die auch im grenznahen Ausland ihre Dienste anbieten. Der erste Schritt dafür ist getan. Protektionistische Hemmnisse darf es in Europa nicht geben. Führen die Verhandlungen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis und sorgt Frankreich nicht dafür, dass unsere Unternehmen sich wie ihre französische Konkurrenten versichern können, muss auch der Weg zum Europäischen Gerichtshof beschritten werden. Im umgekehrten Fall stünden wir als Land längst am Pranger. Im Schach lässt sich auch gegen die Französische Verteidigung erfolgreich spielen. Grund genug, dem auch im Wirtschaftsleben nachzueifern.

 

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© Dr. Reinhard Löffler MdL

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