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Nabelschnur Ethylen Pipeline

 

In der Wirtschaftskrise sind positive Wirtschaftsnachrichten weiße Raben. Die Chemieindustrie im Land wird jetzt zum Hoffnungsträger. Die Branche will in Baden-Württemberg zum Aufbau einer petrochemischen Industrie fast 200 Millionen Euro investierten. Durch ein Rohrleitungsnetz soll Ethylen fließen, ein Gas, das bei der Aufspaltung von Rohbenzin entsteht und der Grundstoff für die meisten Kunststoffe ist. Ethylen ist unentbehrlich für die Produktion nahezu aller Verbrauchsgüter, für das Armaturenbrett im Auto ebenso wie für den Yoghurtbecher oder für ein künstliches Hüftgelenk.

Bei der größten deutschen Erdölraffinerie, der MiRO in Karlsruhe, fallen jährlich 80.000 Tonnen Ethylen als Nebenprodukt an. Bislang wird das Gas für die Wärmeerzeugung verfeuert. Es  auf der Straße oder der Schiene zu befördern ist gefährlich und unwirtschaftlich. Ethylen ist leichter als Luft und unschädlich für das Grundwasser. Der Transport durch eine Pipeline ist daher – auch umweltpolitisch - die Ideallösung.

In Bayern bedient eine 100 km lange Ethylen-Pipeline die petrochemische Industrie. Mit 45 Millionen Euro subventioniert der Freistaat diese Rohrleitung und sichert so 60.000 Arbeitsplätze. Wird von der Firma EPS die bestehende Pipeline durch Baden-Württemberg bis nach Ludwighafen gebaut, d.h. ein Meter tief in die Erde vergraben, kann diese Leitung wie eine Nabelschnur die petrochemische Industrie entlang der Wertschöpfungskette Ethylen versorgen. 

Keine schlechten Aussichten. Um aber eine Pipeline mit einer Trassenlänge von 190 Kilometer in Baden-Württemberg zu verlegen, muss sich EPS mit 5.600 Grundstückseigentümern über die Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch einigen. Die Verhandlungen dafür laufen seit fast zwei Jahren. Die Planfeststellungsverfahren sind abgeschlossen. Bislang haben 77 % der Grundstückseigentümer vertraglich eine Dienstbarkeit akzeptiert. In Karlsruhe sind es 95 % und in Rems-Murr 96%. Auf der Ostalb ist man zugeknöpfter. Dort haben sich etwas mehr als die Hälfte der Eigentümer mit EPS geeinigt, obwohl die landwirtschaftliche Nutzung durch die Pipeline nicht beeinträchtigt wird. Aus unterschiedlichen Gründen stagnieren die Verhandlungen. Einzelne Gesellschafter der EPS werden unruhig. Die Finanzierung des Projekts lässt sich in der momentanen Finanzkrise nicht auf Dauer halten. Das Projekt ist in Gefahr.

In Bayern hat der Landtag ein Rohrleitungs-Enteignungsgesetz verabschiedet. Die Situation in Bayern ist mit der unsrigen nicht ganz vergleichbar, da dort bereits eine Petrochemieindustrie mit zehntausenden Arbeitsplätzen besteht. Bei uns muss sich ein vergleichbarer Markt erst noch entwickeln.

Enteignungen dürfen nicht Teil unserer Wirtschaftskultur werden. Es mag aus wirtschaftspolitischen Gründen richtig sein, Investitionen der privaten Wirtschaft politisch und rechtlich mit allen Möglichkeiten zu unterstützen. Der Staat ist aber nicht der Steigbügelhalter privater Interessen sondern ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet. Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung, wenn zugunsten eines privaten Unternehmens in das Eigentum des Bürgers eingegriffen wird. Für die Verlegung einer Rohrleitung im Erdboden muss nicht im klassischen Sinn enteignet werden. Es reicht aus, ein Wegerecht als Dienstbarkeit in das Grundbuch einzutragen. Auch dafür ist eine Entschädigung zu zahlen, weil die Duldung dieses Wegerechts das Eigentum einschränkt.

Keine Zukunft vermag gutzumachen, was in der Gegenwart versäumt wird. Ihre Probleme muss EPS am Verhandlungstisch lösen. Erst wenn alle Möglichkeiten der privatrechtlichen Einigung ausgeschöpft sind, kann der Gesetzgeber handeln.

Die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht im Boxberg-Urteil an ein Enteignungsgesetz aufstellt, erstrecken sich auch auf ein Wegerechtsgesetz. Da die Duldung einer Dienstbarkeit auch in das Eigentum eingreift, muss dieser Eingriff durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein und der dauerhaften Sicherung des Gemeinwohls dienen.

Wenn auf Dauer Arbeitsplätze geschaffen werden, dient das zweifellos dem Gemeinwohl. Die Weltwirtschaftlage nimmt immer bedrohlichere Ausmaße an. Mehr und mehr brechen unsere Absatzmärkte weg. Der Ruf nach einem Rettungsschirm für die Industrie wird immer lauter. Die Chance, dass sich entlang der Ethylen-Pipeline eine Industrie entwickeln kann, fällt uns fast in den Schoß. Die CDU-Landtagsfraktion will die Chance dieses privaten Konjunkturpakets nutzten, weil es dauerhaft Wachstums- und Beschäftigungsperspektive auch in strukturschwächeren Regionen bietet. Das Grundgesetz sagt: Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise müssen wir prüfen, ob ein Wegerechtsgesetz unsere wirtschaftliche Entwicklung dauerhaft verbessern kann und verfassungsrechtlich den Eigentümern zuzumuten ist. Mit solchen Eingriffen muss der Staat zurückhaltend umgehen, wie die Erfahrungen beim Bau der Landesmesse und bei der Teststrecke in Boxberg gezeigt haben. Dennoch sind sie in der heutigen Situation erforderlich.

 

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© Dr. Reinhard Löffler MdL

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