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Dem Mittelsstand
kommt eine hohe Bedeutung für die
baden-württembergische Wirtschaft zu. Daher
unterstützt die CDU-Landtagsfraktion die
Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit kleiner
und mittlerer Unternehmen gezielt, um diese zu
stärken.

Mit dem aktuellen
Infrastrukturprogramm der Landesregierung und
den Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms
des Bundes, werden daher speziell die
Bauindustrie und das Bau- und Ausbauhandwerk
durch vorgezogene Investitionen in Bereichen wie
Städtebau, Schul- oder Krankenhaussanierung
profitieren. Das Programm wird zur Bewältigung
der aktuellen Krise beitragen, indem es
zusätzliche Aufträge auslöst und so
Arbeitsplätze sichert.

Folgende Maßnahmen
werden zur aktuellen Krisenberatung ergriffen:

Mittelstandsfinanzierung sicherstellen:
durch massive
Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 1,5 Mrd.
Euro, Sonderprogramm L-Mittelstand der L-Bank.

Infrastruktur
ausbauen:
mit dem
Infrastrukturprogramm des Landes und dem
Konjunkturprogramm des Bundes werden in den
Jahren 2009 und 2010 über 2 Milliarden EUR im
Land in die Infrastruktur investiert.

Krisenberatung
stärken:
um kleine und
mittlere Unternehmen zu unterstützen, die in der
aktuellen Situation in wirtschaftliche Probleme
geraten sind, hat die Landesregierung ein
Programm zur Förderung von Krisenberatungen
aufgelegt. Die Unternehmen haben durch dieses
Programm die Möglichkeit, kostengünstig einen
Berater mit der Durchführung eines bis zu
viertätigen Unternehmenschecks zu beauftragen.
Die geförderte Kurzberatung kann etwa bei
Liquiditätsproblemen zur Vorbereitung von
Bankgesprächen dienen oder bei Kreditanträgen
schnell Hilfestellung leisten.

Vergabe
öffentlicher Aufträge mittelstandsfreundlich
gestalten:
in Anlehnung an das
Konjunkturpaket II der Bundesregierung wurde in
Baden-Württemberg die Vergabe öffentlicher
Aufträge wie folgt mittelstandsfreundlich
gestaltet: Befristet bis Ende 2010 können in der
Landesverwaltung Bauaufträge bei einem
geschätzten Auftragswert bis zu 1 Million EUR
netto generell beschränkt ausgeschrieben bzw.
bis 100.000 EUR freihändig vergeben werden.
Liefer- und Dienstleistungsaufträge können bis
100.000 EUR beschränkt ausgeschrieben oder
freihändig vergeben werden.
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