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Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise

 

Dem Mittelsstand kommt eine hohe Bedeutung für die baden-württembergische Wirtschaft zu. Daher unterstützt die CDU-Landtagsfraktion die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt, um diese zu stärken.

Mit dem aktuellen Infrastrukturprogramm der Landesregierung und den Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes, werden daher speziell die Bauindustrie und das Bau- und Ausbauhandwerk durch vorgezogene Investitionen in Bereichen wie Städtebau, Schul- oder Krankenhaussanierung profitieren. Das Programm wird zur Bewältigung der aktuellen Krise beitragen, indem es zusätzliche Aufträge auslöst und so Arbeitsplätze sichert.

Folgende Maßnahmen werden zur aktuellen Krisenberatung ergriffen:

Mittelstandsfinanzierung sicherstellen:

durch massive Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auf 1,5 Mrd. Euro, Sonderprogramm L-Mittelstand der L-Bank.

Infrastruktur ausbauen:

mit dem Infrastrukturprogramm des Landes und dem Konjunkturprogramm des Bundes werden in den Jahren 2009 und 2010 über 2 Milliarden EUR im Land in die Infrastruktur investiert.

Krisenberatung stärken:

um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die in der aktuellen Situation in wirtschaftliche Probleme geraten sind, hat die Landesregierung ein Programm zur Förderung von Krisenberatungen aufgelegt. Die Unternehmen haben durch dieses Programm die Möglichkeit, kostengünstig einen Berater mit der Durchführung eines bis zu viertätigen Unternehmenschecks zu beauftragen. Die geförderte Kurzberatung kann etwa bei Liquiditätsproblemen zur Vorbereitung von Bankgesprächen dienen oder bei Kreditanträgen schnell Hilfestellung leisten.

Vergabe öffentlicher Aufträge mittelstandsfreundlich gestalten:

in Anlehnung an das Konjunkturpaket II der Bundesregierung wurde in Baden-Württemberg die Vergabe öffentlicher Aufträge wie folgt mittelstandsfreundlich gestaltet: Befristet bis Ende 2010 können in der Landesverwaltung Bauaufträge bei einem geschätzten Auftragswert bis zu 1 Million EUR netto generell beschränkt ausgeschrieben bzw. bis 100.000 EUR freihändig vergeben werden. Liefer- und Dienstleistungsaufträge können bis 100.000 EUR beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden.

 

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© Dr. Reinhard Löffler MdL

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