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1. Stärken stärken

Die Stärken Baden-Württembergs weiter zu
entwickeln und auszubauen – gerade mit Blick auf
die mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur
des Landes – war und ist auch Leitlinie der CDU
für die Gestaltung ihrer Wirtschaftspolitik.

Die Wirtschaftspolitik knüpft mit ihren
flankierenden förderpolitischen Maßnahmen an den
bewährten mittelstandspolitischen Grundsatz der
Hilfe zur Selbsthilfe an und versucht darüber
hinaus einen größenbedingten Nachteilsausgleich
zu erreichen.

Es gilt Leistungsreserven zu mobilisieren,
Impulse zu geben, Potenziale zu wecken und
Anreize zu schaffen. Im Fokus der Förderpolitik
stehen daher branchenübergreifende Aktivitäten
zur Förderung und Unterstützung bei
Betriebsgründungen und Nachfolgeregelungen, zur
Schaffung einer mittelstandsgerechten
Finanzierungsinfrastruktur inklusive der
Bereitstellung von Risiko- und Venture-Kapital,
zur Unterstützung der wirtschaftsnahen
Forschung, zur Clusterbildung und
Weiterverbreitung innovativer Technologien.

Einen breiten Raum nehmen auch vielfältige
Projekte in der beruflichen Qualifizierung ein;
denn gerade kleine und mittlere Unternehmen
hängen vom optimalen Einsatz personeller
Ressourcen ab. Branchenakzente wurden sparsam,
aber gezielt etwa bei der Biotechnologie, der
Nano-Technologie, der Softwareentwicklung und
der Medien gesetzt.
2. Finanzierung des Mittelstands sichern

Zur Finanzierung stehen Unternehmen theoretisch
die Möglichkeiten der Eigenfinanzierung mittels
Eigen- oder Beteiligungskapital, der
Selbstfinanzierung mittels Gewinnen und der
Fremdfinanzierung durch Kredite zur Verfügung.
Die Eigenkapitalquote der kleinen und
mittelständischen Unternehmen liegt in vielen
Fällen unter zehn Prozent. Das ist eine deutlich
geringere Quote als bei Konzernen und
Großunternehmen.

Traditionell ist im baden-württembergischen
Mittelstand das Darlehen die am weitesten
verbreitete Form der Finanzierung. Die
Internationalisierung des Bankenmarktes, die
Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung von
Banken (Basel II), verschärfte Regelungen der
Finanzaufsicht und eine auch dadurch generell
zurückhaltender Kreditvergabepraxis der Banken
haben die Rahmenbedingungen für die
Mittelstandsfinanzierung in den letzten Jahren
schwieriger werden lassen.

Die CDU-Fraktion setzt sich für eine
Diversifizierung auf dem Markt für die
Mittelstandsfinanzierung ein. Mezzanine eigen-
und beteiligungskapitalbasierte
Finanzierungsformen und die Aktivierung von
privatem Beteiligungskapital z.B. über
mittelständische Beteiligungsfonds können
hierzu wichtige Beiträge leisten. Auch
Finanzhilfen und Unterstützungsmaßnahmen von
Land und Bund sollen in Zukunft verstärkt zur
Verbesserung der Eigenkapitalausstattung des
Mittelstandes, für Bürgschaften und
Beteiligungen verwendet werden.
3. Public Private Partnership (PPP)

PPP bezeichnet eine langfristige, vertraglich
geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher
Hand und Privatwirtschaft zur effektiveren
Erfüllung öffentlicher Aufgaben, indem die
öffentliche Hand ein Privatunternehmen
beauftragt, in eine Infrastruktureinrichtung zu
investieren und diese langfristig zu betreiben.

Im staatlichen Hochbau führt Baden-Württemberg
schon seit Jahren PPP-Maßnahmen der ersten
Generation durch. Dabei wird bei Neubauvorhaben
der günstigste Anbieter auf dem Markt gesucht.
Dieser hat neben der schlüsselfertigen
Erstellung des Gebäudes auch die Finanzierung,
Baumanagementleistung und ggf. den Bauunterhalt
auf bis zu 20 Jahre zu leisten.

In der zweiten Generation der PPP-Maßnahmen ist
zusätzlich die Vergabe des Betriebs an einen
Privaten beinhaltet. Ziele der PPP-Maßnahme
sind die Kosteneinsparung bei der Modernisierung
der öffentlichen Infrastruktur und die
Generierung des Wirtschaftswachstums. Durch die
höhere Effizienz bei PPP, die in der
unmittelbaren Kostenverantwortung eines
Privatunternehmens für den gesamten Lebenszyklus
eines Objekts (Investition und Betrieb)
begründet ist, sollen die Kommunen entlastet
werden.

Anwendungsbereiche für PPP sind praktisch in
allen Bereichen des staatlichen und kommunalen
Hochbaus denkbar:
Verwaltung: Rathäuser, Verwaltungsgebäude,
Behördenzentren….
Bildung: Kindergärten, Schulen, Hochschulen…
Gesundheit/Pflege: Krankenhäuser, Sanatorien…
Sicherheit: Polizeigebäude, Gefängnisse,
Feuerwehrhäuser…
Freizeit: Sportstätten, Bäder, Museen, Theater…

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsätze
von öffentlichen privaten Partnerschaften wurden
von der Bundesregierung in der 15.
Legislaturperiode bereits die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für PPP beschlossen.
Gegenstand des Gesetzes sind Änderungen im
Bereich des Vergaberechts, Investments und des
Grunderwerbsteuer- und Grundsteuerrechts. Laut
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird mit
einer Novellierung des Gesetzes dieser Weg
fortgesetzt und weitere Hemmnisse abgebaut.
Diese neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen
dann sicherstellen, dass insbesondere auch der
Mittelstand von PPP profitieren kann. Diese
neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen
sicherstellen, dass insbesondere auch der
Mittelstand von PPP profitieren kann.
4. Qualifizierung fördern

Arbeitgeber stellen heute immer höhere
Anforderungen an die Qualifikation ihrer
Mitarbeiter. So sind Kenntnisse der
Informations- und Kommunikationstechniken
Grundvoraussetzung in beinahe jedem Beruf.

Neben diesen Anforderungen wächst die Bedeutung
der sozialen Kompetenzen. Da an die Flexibilität
eines mittelständischen Unternehmens immer
höhere Anforderungen gestellt werden, muss es
über Arbeitskräfte verfügen, die sich schnell
neuen Situationen anpassen, selbständig und
kundenorientiert arbeiten können. Moderne
Berufsbilder, neue Lehr- und Lernformen,
Angebote zur Weiterbildung und Programme für
Lernschwache und überwiegend praktisch Begabte
müssen hier die Antwort geben.
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