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Ziele der Wirtschaftspolitik

 

1. Stärken stärken

Die Stärken Baden-Württembergs weiter zu entwickeln und auszubauen – gerade mit Blick auf die mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur des Landes – war und ist auch Leitlinie der CDU für die Gestaltung ihrer Wirtschaftspolitik.

Die Wirtschaftspolitik knüpft mit ihren flankierenden förderpolitischen Maßnahmen an den bewährten mittelstandspolitischen Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe an und versucht darüber hinaus einen größenbedingten Nachteilsausgleich zu erreichen.

Es gilt Leistungsreserven zu mobilisieren, Impulse zu geben, Potenziale zu wecken und Anreize zu schaffen. Im Fokus der Förderpolitik stehen daher branchenübergreifende Akti­vitäten zur Förderung und Unterstützung bei Betriebsgründungen und Nachfolgeregelungen, zur Schaffung einer mittelstandsgerechten Finanzierungsinfrastruktur inklusive der Bereitstellung von Risiko- und Venture-Kapital, zur Unterstützung der wirtschaftsnahen Forschung, zur Clusterbildung und Weiterverbreitung innovativer Technologien. 

Einen breiten Raum nehmen auch vielfältige Projekte in der beruflichen Qualifizierung ein; denn gerade kleine und mittlere Unternehmen hängen vom optimalen Einsatz personeller Ressourcen ab. Branchenakzente wurden sparsam, aber gezielt etwa bei der Biotechnolo­gie, der Nano-Technologie, der Softwareentwicklung und der Medien gesetzt.

 

2. Finanzierung des Mittelstands sichern

Zur Finanzierung stehen Unternehmen theoretisch die Möglichkeiten der Eigenfinanzie­rung mittels Eigen- oder Beteiligungskapital, der Selbstfinanzierung mittels Gewinnen und der Fremdfinanzierung durch Kredite zur Verfügung. Die Eigenkapitalquote der kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt in vielen Fällen unter zehn Prozent. Das ist eine deutlich geringere Quote als bei Konzernen und Großunternehmen.

Traditionell ist im baden-württembergischen Mittelstand das Darlehen die am weitesten verbreitete Form der Finanzierung. Die Internationalisierung des Bankenmarktes, die Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung von Banken (Basel II), verschärfte Regelungen der Finanzaufsicht und eine auch dadurch generell zurückhaltender Kreditvergabepraxis der Banken haben die Rahmenbedingungen für die Mittelstandsfinanzierung in den letzten Jahren schwieriger werden lassen.

Die CDU-Fraktion setzt sich für eine Diversifizierung auf dem Markt für die Mittelstandsfi­nanzierung ein. Mezzanine eigen- und beteiligungskapitalbasierte Finanzierungsformen und die Aktivierung von privatem Beteiligungskapital z.B. über mittelständische Beteili­gungsfonds können hierzu wichtige Beiträge leisten. Auch Finanzhilfen und Unterstützungsmaßnahmen von Land und Bund sollen in Zukunft verstärkt zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung des Mittelstandes, für Bürgschaften und Beteiligungen verwendet werden.

 

3. Public Private Partnership (PPP)

PPP bezeichnet eine langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentli­cher Hand und Privatwirtschaft zur effektiveren Erfüllung öffentlicher Aufgaben, indem die öffentliche Hand ein Privatunternehmen beauftragt, in eine Infrastruktureinrichtung zu investieren und diese langfristig zu betreiben.

Im staatlichen Hochbau führt Baden-Württemberg schon seit Jahren PPP-Maßnahmen der ersten Generation durch. Dabei wird bei Neubauvorhaben der günstigste Anbieter auf dem Markt gesucht. Dieser hat neben der schlüsselfertigen Erstellung des Gebäudes auch die Finanzierung, Baumanagementleistung und ggf. den Bauunterhalt auf bis zu 20 Jahre zu leisten.

In der zweiten Generation der PPP-Maßnahmen ist zusätzlich die Vergabe des Betriebs an einen Privaten beinhaltet.  Ziele der PPP-Maßnahme sind die Kosteneinsparung bei der Modernisierung der öffentli­chen Infrastruktur und die Generierung des Wirtschaftswachstums. Durch die höhere Effizienz bei PPP, die in der unmittelbaren Kostenverantwortung eines Privatunternehmens für den gesamten Lebenszyklus eines Objekts (Investition und Betrieb) begründet ist, sollen die Kommunen entlastet werden.

Anwendungsbereiche für PPP sind praktisch in allen Bereichen des staatlichen und kommunalen Hochbaus denkbar:

Verwaltung: Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Behördenzentren….

Bildung: Kindergärten, Schulen, Hochschulen…

Gesundheit/Pflege: Krankenhäuser, Sanatorien…

Sicherheit: Polizeigebäude, Gefängnisse, Feuerwehrhäuser…

Freizeit: Sportstätten, Bäder, Museen, Theater…

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsätze von öffentlichen privaten Partnerschaften wurden von der Bundesregierung in der 15. Legislaturperiode bereits die gesetzlichen Rahmenbedingungen für PPP beschlossen. Gegenstand des Gesetzes sind Änderungen im Bereich des Vergaberechts, Investments und des Grunderwerbsteuer- und Grundsteuerrechts. Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird mit einer Novellierung des Gesetzes dieser Weg fortgesetzt und weitere Hemmnisse abgebaut. Diese neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen dann sicherstellen, dass insbesondere auch der Mittelstand von PPP profitieren kann. Diese neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen sicherstellen, dass insbesondere auch der Mittelstand von PPP profitieren kann.

 

4. Qualifizierung fördern

Arbeitgeber stellen heute immer höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Mitarbeiter. So sind Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechniken Grundvoraussetzung in beinahe jedem Beruf.

Neben diesen Anforderungen wächst die Bedeutung der sozialen Kompetenzen. Da an die Flexibilität eines mittelständischen Unternehmens immer höhere Anforderungen gestellt werden, muss es über Arbeitskräfte verfügen, die sich schnell neuen Situationen anpassen, selbständig und kundenorientiert arbeiten können. Moderne Berufsbilder, neue Lehr- und Lernformen, Angebote zur Weiterbildung und Programme für Lernschwache und überwiegend praktisch Begabte müssen hier die Antwort geben.

 

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