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Wer Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann
oder will, hat Anspruch auf ein kostengünstiges
Darlehen, das zwei Jahre nach Studienabschluss
zurückgezahlt werden muss. Die
Rückzahlungspflicht greift erst, wenn ein
bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Wer
BaföG bezieht und Studiengebühren bezahlen muss,
wird später einmal 15.000,- Euro zurückzahlen.
Mehr nicht.Das ist gerade mal der Preis für
einen VW Golf. Ich meine eine lohnende
Investition für einen akademischen Abschluss.
Ein Handwerker muss seine Meisterausbildung
selbst bezahlen und eine Krankengymnastin ihre
Ausbildung. Es ist kaum gerecht, wenn eine
Verkäuferin oder ein Arbeiter die
Berufsausbildung eines Akademikers mit seinen
Steuern finanziert, denn ein akademisches
Studium bietet in der Regel bessere
Berufsaussichten, bessere Aufstiegschancen und
eine bessere Bezahlung als eine herkömmliche
Berufsausbildung.
Deshalb ist es für mich gerecht, dass sich ein
Student an den Kosten seiner Ausbildung
beteiligt.

Die Einnahmen aus den Studiengebühren (jährlich
ca. 150 Mio. Euro) werden ausnahmslos zur
Verbesserung der Qualität des Lehrangebots
eingesetzt. Damit profitieren Studierende und
Lehrende gleichermaßen von den zusätzlichen
Finanzmitteln für die Hochschulen.

Zur Vermeidung von sozialen Härten und aus
familienpolitischen Gründen ist eine Befreiung
von Studiengebühren für folgende Fälle
vorgesehen:

▪
Studierende mit kleinen Kindern (bis 14 Jahre)
▪
Studierende die zwei oder mehr Geschwister
haben;
▪
Studierende mit Behinderungen
▪
Studierende während eines Urlaubs- oder
Praxissemesters;
▪
Medizinstudierende während des Praktischen
Jahrs;
▪
Doktorandinnen und Doktoranden.

Die Auswirkungen der Studiengebühren werden
überprüft. Die Landesregierung hat im Juli 2006
einen Bereit eingesetzt. Seine Aufgabe ist es,
die Auswirkungen der Studiengebühren kritisch zu
beobachten. Zu den vom Beirat verfolgten
Fragestellungen gehören, wie die Gebühren
eingesetzt werden und ob sich die Zahl der
Studienanfänger aufgrund der Studiengebühren
verändert und sich das Studienverhalten wandelt.

Baden-Württemberg gibt pro Jahr und pro
Studierendem 8.575,- Euro aus. Damit liegt unser
Land weit über dem Bundesdurchschnitt, der bei
7.506,- Euro liegt.
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